KPQM Zertifizierung Venenpraxis Münster

Venenpraxis Münster erhält KMPQ und VKZ Re-Zertifizierung

Die Venenpraxis Münster wurde in 2020 erneut durch das KPQM Qualitätsmanagement sowie durch das VKZ erfolgreich re-zertifiziert. 

Qualitätssiegel gibt es längst nicht mehr nur bei Produkten, denn Qualität ist auch eine Frage von Kompetenz, Transparenz und Organisation. Insbesondere wenn es um die Versorgung von Patienten im Gesundheitsbereich geht, spielt Qualität eine entscheidende Rolle.

Das KPQM Qualitätsmanagement der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. 

Ein weiteres Zertifizierungsprogramm ist das Venen Kompetenz-Zentrum (VKZ). Hier werden die Kriterien hinsichtlich qualitätsorientierter Diagnostik und Therapie geprüft. Zudem muss die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt werden. Die Venepraxis Münster erhielt erneut das VKZ Zertifikat, da sie eine hohe Struktur- und Versorgungsqualität sowie Prozesssicherheit vorweist. 

Das gesamte Praxis-Team der Venenpraxis Münster sorgt für die Einhaltung aller strengen Anforderungen der Normen und trägt aktiv zur Qualitätssicherung bei. Die KMPQ und VKZ Re-Zertifizierungen bestätigen erneut unsere hohen Qualitätsansprüche und bestärken uns, unsere tägliche Anstrengung zur optimalen Patientenversorgung in der Venenpraxis Münster fortzusetzen.

Was ist KPQM?

KPQM ist ein Akronym für Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Praxis-Qualitäts-Management. 

Es handelt sich dabei um ein Praxis-Qualitätsmanagement zur systematischen und kontinuierlichen Durchführung von Aktivitäten, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung im Rahmen der Patientenversorgung erreicht werden soll. Das KPQM Praxis-Qualitätsmanagement dient dazu, dass ärztliche wie psychotherapeutische Praxen, aber auch an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligte ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, die Anforderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA zu erfüllen. 

Was ist der G-BA?

Der G-BA ist der Gemeinsame Bundesausschuss und  das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen Versicherte beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Die relevanten Richtlinien beschreiben die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung. Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement dient der beständigen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. Oberstes Ziel ist dabei eine größtmögliche Patientensicherheit zu schaffen.